Auch in diesem Jahr werden zum 1. Mai die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) angepasst. Die wichtigsten Neuerungen:
Der neue Baustein „Rabattschutz“ löst den bisherigen Baustein Rabattschutz Top im Neu- und Ersatzgeschäft ab. Der Baustein Rabattschutz rettet den Schadenfreiheitsrabatt bei einem Schaden
je Sparte (KH / VK) pro Kalenderjahr. Damit orientiert sich AXA am Vorgehen im Markt.
Es gibt eine deutlich vereinfachte Regelung der Sonderersteinstufung für Zweitfahrzeuge in mobil komfort und mobil kompakt (gilt für alle WKZ außer Lkw im Werkverkehr über 3,5t (351)):
- Neue Voraussetzung für Ersteinstufung bis SF10 – analog Erstfahrzeug: Das Erstfahrzeug des VN oder Partners ist in mobil komfort bei AXA versichert und das Zweitfahrzeug wird ebenfalls in mobil komfort versichert.
- Neue Voraussetzung für Ersteinstufung bis SF3 – analog Erstfahrzeug: Das Erstfahrzeug des VN oder Partners ist in mobil komfort oder mobil kompakt bei AXA versichert. Das Zweitfahrzeug wird in mobil komfort oder mobil kompakt versichert.
- Bisherige weitere Voraussetzungen entfallen, wie z.B. Nutzereinschränkung, Führerscheinbesitzdauer oder Einschränkung der WKZ.