Fast überall dabei – aber nicht immer ein eigener Beruf: Social Media ist inzwischen zu einem wichtigen Kommunikations- und Verkaufskanal geworden. Influencer monetarisieren ihre Reichweite systematisch, Kooperationen und bezahlte Posts gehören für sie zum Alltag.
Eine hohe Kreativität, der Druck, immer neue Inhalte zu liefern und der Fokus auf die eigene Reichweite verleiten aber dazu, die damit verbundenen Haftungsrisiken zu unterschätzen. Anwaltliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder nicht als Werbung gekennzeichnete Posts nehmen zu.
Vielen Content Creatorn ist nicht bewusst, dass aus einem gering bezahlten Auftrag schnell ein unverhältnismäßig hoher Vermögensschaden entstehen kann. Und obwohl so viel Content verbreitet wird, hat es sich noch nicht bei allen herumgesprochen, dass man sich dagegen versichern kann.
Die Herausforderung: Social-Media-Aktivitäten richtig einstufen
Doch was bedeutet das für Sie als Vermittler? Zunächst sollten Sie Ihre Kunden für diese Haftungsrisiken sensibilisieren. Achten Sie dabei auf das tatsächliche Geschäftsmodell von Kunden. Entscheidend ist nicht, als was der Kunde sich selbst bezeichnet.
Unter der Berufsbezeichnung „Content Creator“ werden zum Beispiel die unterschiedlichsten Tätigkeiten ausgeübt. Produziert ein Content Creator gegen Entgelt hauptsächlich Inhalte für gewerbliche Auftraggeber, unterscheidet sich sein Risikoprofil deutlich von dem eines Influencers, der vor allem mit der eigenen Reichweite Produkt- und Markenwerbung betreibt. Für die richtige Absicherung kommt es daher darauf an, die tatsächliche Tätigkeit sauber zu erfassen und den Versicherungsschutz entsprechend anzubieten.
Man muss zudem unterscheiden, ob Social Media für den Kunden die Haupttätigkeit oder nur ein Werbeinstrument für den Hauptberuf darstellt. Diese Einordnung ist für Sie als Berater herausfordernd.
Aus dem Tarifblatt der Vermögensschaden-Haftpflicht zur Werbebranche ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten zur Orientierung. Nutzen sie Praxisbeispiele bei der Einstufung von Kunden mit Social-Media-Aktivitäten.
Highlights der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht
- Offene Berufsbilddeckung: Umfangreiche und zukunftssichere Absicherung der beruflichen Betätigung. Eine abschließende Aufzählung der versicherten Tätigkeit ist nicht erforderlich.
- Mitversicherung immaterieller Schäden aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Schutz bei Abmahnungen zum Beispiel wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.
- Absicherung von Fehlern bei der Content-Erstellung und der Datenverarbeitung.
- Mitversicherung von Schweigepflicht- und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Im Schadenfall unterstützen die seit vielen Jahren im Medien‑ und Online-Recht erfahrenen Experten der R+V-Schadenabteilung sowie spezialisierte Anwaltskanzleien schnell und unkompliziert.
Behaupten Sie sich in einem zukunftsstarken Beratungsfeld mit steigender Nachfrage und sichern Sie Influencer, Blogger und beratende Dienstleister rund um Social Media zielgenau und bedarfsgerecht ab.

