Alle PKV Unternehmen – so auch die AXA Krankenversicherung – sind gesetzlich verpflichtet, nach Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetzes (PUEG) durch den Bundestag, den Höchstbeitrag in der PPV (PVN + PVB) zum 01.07.2023 anzuheben.

Hierdurch steigt der monatliche Beitrag um bis zu 17,46 Euro im PVN und bis zu 6,98 Euro im PVB.

Hinweis: Im Gegensatz zur sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) berechnet sich der Höchstbeitrag in den Tarifen PVN und PVB weiterhin unabhängig von der Kinderanzahl.

Vertriebsinfo Beitragsangleichung (PDF)