Die Außenversicherung deckt Schäden an Hausratgegenständen ab, die vorübergehend in fest verschlossenen Räumen untergebracht sind, also z.B. während einer Urlaubsreise im Hotelzimmer. Deshalb brauchen Versicherte für sich draußen befindliche Gartenmöbel oder für sonstiges Gartenequipment entsprechende Zusatzbausteine. Damit sind draußen stehende Möbel, Grillgeräte, Pflanzenkübel und anderes gegen Diebstahl, Sturm und Hagel abgesichert.

Auch Gartenmöbel auf dem Balkon werden nach einem Sturmschaden nur mit einem entsprechenden Zusatzeinschluss in der Hausratversicherung ersetzt!

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