Mieterinnen und Mieter haben seit 1. Dezember 2020 das Recht, von ihrem Vermieter die Installation einer Ladestation zu verlangen. Er muss die Umsetzung übernehmen, die Kosten tragen Mieterinnen und Mieter selbst.

Die üblichen, fest installierten Wandladestationen (Wallboxes) gelten als Bestandteil des Gebäudes. Damit sind sie über die Gebäudeversicherung – je nach Vertragsgestaltung – gegen Leitungswasser, Feuer, Sturm und böswillige Beschädigung (Vandalismus) mitversichert.

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