Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung wurde vom Bundestag ursprünglich beschlossen, dass selbst fahrende Arbeitsmaschinen ab 2025 nicht mehr pauschal in der Allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden dürfen. Das Gesetz scheiterte jedoch im Bundesrat – es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen.

Der Kompromissvorschlag sah vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs bis 20 Kilometer pro Stunde zu verzichten. Zudem schlug das Gremium vor, die bisherigen Regelungen für diese Fahrzeuge beizubehalten.

Diesem Vorschlag folgte nun auch der Bundesrat und hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit ist die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen vom Tisch.

Vertriebsinfo Arbeitsmaschinen (PDF)