Die sogenannte Geringverdiener-Förderung nach § 100 EStG wollte die Ampelkoalition noch attraktiver machen. Leider wurde sie nicht mehr umgesetzt. Trotzdem bietet die Geringverdiener-Förderung nach wie vor besonders interessante Aspekte für die Einrichtung einer bAV, die Sie bei Ihren Firmenkunden unbedingt ansprechen sollten.

Denn mit ihr können speziell die Arbeitnehmer, denen ein eigener Beitrag zur bAV aufgrund ihres geringen Einkommens schwerfällt, eine Betriebsrente aufbauen – auch ohne Eigenbeitrag. Das Ganze ist steuerlich auch für den Arbeitgeber interessant, da er von der 30 %-Förderung (§ 100 EStG) sowie dem Betriebsausgabenabzug profitiert. Die neue Regierung hat bereits im Koalitionsvertrag signalisiert, die Geringverdiener-Förderung zu verbessern.

Um bei der Implementierung der Geringverdiener-Förderung Beratungsfehler zu vermeiden, empfiehlt die Bayerische eine individuelle Versorgungsordnung. Eine  Versorgungsordnung bietet den großen Vorteil, dass das speziell für Ihre Firmenkunden entwickelte Matchingmodell unter Einbindung des § 100 EStG arbeitsrechtlich korrekt und und transparent umgesetzt wird.

Mehr Informationen im bAV-Beratungsimpuls (PDF)