Seit dem 19. Januar 2025 gilt eine Umtauschpflicht für Autofahrer, die vor 1971 geboren sind und noch den alten rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Danach ist nur noch der neue Scheckkarten-Führerschein erlaubt.
Wer den Wechsel verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und hat das Dokument nachträglich vorzuzeigen, um Bußgelder zu vermeiden. DA direkt hat noch weitere Infos zusammengestellt, damit der Start in den Urlaub mit dem Auto sicher und entspannt wird.

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