Zum Stichtag 9. Juli 2025 ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) der FFB. Aufgrund des BGH-Urteils vom 27. April 2021 ist dazu die aktive Zustimmung unserer Kunden erforderlich. Hier ein Überblick, welche Veränderungen sich daraus ergeben:
- Angleichung der Depotmodelle
Die FFB vereinheitlicht die Depotentgelte und reduziert die Depotführungsgebühr für das FondsdepotPlus und das Fondsdepot auf 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p.a., mindestens jedoch 25 Euro und maximal 45 Euro pro Jahr. Depotlösungen mit eigenem Preismodell, wie z. B. das FondsdepotJunior oder VL-Sparverträge, bleiben davon unberührt. Vermittlerzentralen mit besonderen Preis- und Leistungsverzeichnissen sind ebenfalls ausgenommen. Darüber hinaus möchte die FFB das Produktangebot transparenter gestalten und vereinheitlicht ihre Depotmodelle. Neukunden wird zukünftig nur noch das FondsdepotPlus angeboten. - ETF Handel
Die Umsatzkommission von 0,2 % des Transaktionswertes entfällt generell für alle Kunden. Für Kunden mit FondsdepotPlus, die selbstständig online handeln, wird zukünftig die Möglichkeit zum ETF Direkthandel (außerbörslich) angeboten. Die Transaktionskosten für den ETF Direkthandel (außerbörslich) betragen zwei Euro pro Order, analog zu den Transaktionskosten für Onlineorder. Darüber werden weitere geringfügige Änderungen an den AGB vorgenommen, die überwiegend definitorischer Natur sind. So werden beispielsweise die Bankgeschäftstage der FFB in Zukunft in den AGB fixiert sein.
Informationen zum Zeitplan
Ab 9. Juli 2025 stellt Ihnen die FFB die aktualisierten Vertragsunterlagen im FFB Formularshop zur Verfügung, wo sie von Ihnen abgerufen und zukünftig eingesetzt werden können. Bis Mitte Juli erhalten alle Kunden einen Brief in ihrem Online-Postfach, mit dem die FFB um ihre Zustimmung bitten. Kunden, die den zusätzlichen Postversand gewählt haben, erhalten den Brief ebenfalls per Post.
In einer Übergangsphase bis 31. August 2025 akzeptiert die FFB Depoteröffnungsanträge, die auf bisherigen Antragsformularen (ab Version 01/2022) eingehen. Ab 1. September 2025 wird die FFB nur noch die neuen Vertragsunterlagen (ab Version 07/2025) annehmen.
Sie nutzen die Schnittstellen der FFB? Die FFB wird Sie zeitnah über den bekannten IT-Verteiler kontaktieren und bezüglich der technischen Umsetzung informieren. Für die aktive Geschäftsbeziehung mit unseren Partnern und ihren Kunden ist es in unser aller Interesse, die Zustimmung zeitnah einzuholen. Ihre angeschlossenen Berater wird die FFB in den kommenden Wochen separat über den FFB Newsletter informieren.