Schutz und Klarheit für Kunden: Zurich optimiert die Produktpalette

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Bild: Lacheev/iStock

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung von Zurich bietet zahlreiche Neuerungen. Im Rahmen der Optimierung der versicherten Erkrankungen standen insbesondere Herzerkrankungen im Fokus.

Hierbei wurden die Leistungsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und der medizinische Fortschritt berücksichtigt, insbesondere bei minimalinvasiven Eingriffen. Für die Leistungserbringung ist lediglich eine ärztliche Bestätigung erforderlich, eine Operation muss nicht abgewartet werden. Dies gilt beispielsweise bei einer Bypass-Operation. Auch der Leistungsumfang bei Teiltransplantationen wurde erweitert. Im Fall eines Komas müssen neurologische Folgeschäden nicht mehr nachgewiesen werden, um eine Leistung zu erhalten.

Für noch mehr Transparenz und Verständlichkeit wurden Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeitet. So wurde beispielsweise eine Beschreibung von neurologischen Folgeschäden konkreter formuliert, indem Symptome wie Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen bei den betroffenen Erkrankungen aufgenommen wurden. Kunden können damit im Versicherungsfall einfacher verstehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Leistung beanspruchen zu können.

Krankheits-Schutzbrief: Verbesserungen im Detail
  • Angioplastie: Leistung bereits bei Angioplastie einer Koronararterie.
  • Bei noch mehr Erkrankungen ist die Durchführung der Operation nicht mehr erforderlich. Wird die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen, kann bereits Leistung beansprucht werden, z.B. Bypass-OP.
  • Minimalinvasive Eingriffe sind nun explizit eingeschlossen, darunter Herzklappen-Operationen, Herzfehler-Korrekturen und Aortenprothesen.
  • Erweiterung von Teiltransplantationen.
  • Koma: Neurologische Folge-Defizite müssen nicht mehr nachgewiesen werden.

Darüber hinaus ist bei einer Erwerbsunfähigkeit eine Leistung bereits nach sechs Monaten möglich (bisher: drei Jahre). Sowohl für den Krankheits-Schutzbrief als für die RisikoLeben wird eine Soforthilfe im Todesfall von bis zu 10.000 Euro bereitgestellt. Zudem wird die Nachversicherungsgarantie erweitert, um den Kunden noch mehr Flexibilität und Sicherheit zu bieten.

Dadurch können die Kunden ihren Vertrag bei jetzt 21 definierten Ereignissen entsprechend ihrer Lebenssituation anpassen und ihren Versicherungsschutz erhöhen, beispielsweise wenn sie heiraten, ein Kind geboren oder adoptiert wird oder ein Darlehen finanziell abgesichert werden soll.