Auch in diesem Jahr wird uniVersa wieder Überschüsse in Form einer Bar-Beitragsrückerstattung an leistungsfrei gebliebenen Versicherten auszahlen.
Voraussichtlich über 28,6 Mio. Euro Gesamtausschüttung für 2024
Auf der Grundlage der letzten Datenauswertung werden in diesem Jahr rund 28,6 Mio. Euro an die Versicherten auszahlen. Damit liegt die Auszahlung über dem Niveau des letzten Jahres. Mit ein Grund dafür ist die erstmalige Ausschüttung der BRE im Tarif uni-TOP|Privat.
Höhe der BRE in 2025 für 2024
Merkblatt zur Beitragsrückerstattung 2025
Alle von der BRE profitierenden Kunden werden zusammen mit dem Anschreiben in gewohnter Weise ein Informationsblatt zur Beitragsrückerstattung erhalten. Dieses Druckstück enthält die Übersichtstabelle mit Tarifen und Anzahl der Monatsbeiträge sowie die Voraussetzungen für die BRE. Das BRE-Merkblatt (KLK-050 07.25) wird im Druckstückbereich KV des Extranets als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Versand der Kundenmailings und Auszahlungszeitpunkt
Die Kundenmailings werden planmäßig ab 18.09.2025 an die Kunden verschickt. Die für das Kundenportal registrierten Kunden erhalten das Schreiben zeitgleich online über das Kundenportal.
Die Überweisung der Beitragsrückerstattung erfolgt nach derzeitigem Stand am 19.09.2025. Die Kunden müssten demnach einen Zahlungseingang spätestens innerhalb der 39. Kalenderwoche verzeichnen können. Verträge ohne Kontodaten zum Auszahlungszeitpunkt werden im Anschreiben aufgefordert, uns Kontodaten mitzuteilen und erhalten die entsprechende Gutschrift, sobald uns diese bekannt sind.
Nachträgliche Inanspruchnahme von Leistungen möglich
Selbstverständlich steht es nach wie vor allen von der BRE begünstigten Versicherten frei, Kostenbelege über Behandlungen im Jahr 2024 nachträglich einzureichen. Dies kommt dann in Betracht, wenn festgestellt wird, dass die zu erwartende Kostenerstattung günstiger wäre als die ausgezahlte BRE. In diesen Fällen wird dann im Rahmen der Leistungsauszahlung der BRE-Betrag einfach wieder in Abzug gebracht.