Exklusive Marktzugänge und § 6b Speziallösungen mit BVF und institutionellen Partnern

Einladung zum Webinar am 7. Oktober 2025 - mit Fortbildungsnachweis

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Bild: Vadym Pastukh/iStock

Gerne laden wir Dich zur exklusiven Vorstellung eines neuen Produktpartners ein und präsentieren Dir zwei hoch spannende Assetklassen aus dem Bereich der AIFs.

Venture Capital Europa

Wer hätte es gewusst? Europa spielt in Sachen Technologie und Innovationen weltweit eine führende Rolle. Und das ist noch nicht alles: Von den elf Staaten, die mit dem besten Rating (AAA) ausgezeichnet sind, kommen gleich neun aus Europa. Die USA ist in diesem erlesenen Kreis übrigens seit Neuestem nicht mehr dabei. Starke Innovationsfähigkeit trifft in Europa also auf hohes Vertrauen und beste Bonität.

Man stelle sich einmal das Potenzial z.B. eines gerade gegründeten Unternehmens aus Paris vor, das einen voll optischen und damit viel schnelleren und effizienteren Chip erfindet und zur Marktreife bringt. Und dann stellen wir uns vor, dass unsere Kunden dort vor dem Durchbruch mit dabei sein hätten können. Oder einem Unternehmen aus München, das durch Kernfusion aus einem Gramm Bor so viel Energie gewinnen kann, wie aus zwölf Tonnen Steinkohle.

Es gibt Investoren, die Zugang zu solchen Startups haben und auf diesem Markt schon seit Jahrzehnten überaus erfolgreich agieren. Einer davon ist EARLYBIRD, ein 1997 gegründeter und in Europa führender Venture Capital Investor. Private Anleger können bei Earlybird zwar nicht investieren, aber es gibt eine Lösung: BVF Early Invest Fonds bieten privaten Anleger seit dem Jahr 2010 exklusiven Zugang zu EARLYBIRD und das ausnahmslos mit erfolgreichen Ergebnissen.

§ 6b EStG Fonds

Wenn z.B. Landwirte Grund und Boden verkaufen, realisieren sie regelmäßig hohe Gewinne, die grundsätzlich der sofortigen Besteuerung unterliegen. Das Steuerrecht sieht in § 6b EStG vor, dass diese sofortige Besteuerung vermieden werden kann, wenn dieser Gewinn wieder in bestimmte gesetzlich begünstigte Wirtschaftsgüter reinvestiert wird.

Unser neuer Produktpartner bietet seit dem Jahr 2003 AIF-Anlagemöglichkeiten, die als solche Re-Investition anerkannt sind und in Lebensmittelmärkten in Bayern, vornehmlich mit dem Mieter EDEKA, investieren. Der Hebel der Angebote war dabei deutlich über 220 %.

In unserem Seminar erhälst Du eine verständliche Darstellung auch zu diesem hoch spannenden Thema, das regelmäßig zu hohen Anlagesummen führt. Für die Schulungsteilnahme erhälst Du einen Fortbildungsnachweis gem. § 34c GewO (bezogen auf die Beratung und Umsetzung von §6b Lösungen mit Immobilien).

Termin: Dienstag, 7. Oktober 2025, 10:00 Uhr
Referent: Michael B. Obermeier, BVF Early Invest GmbH
Moderation: Helmut Schulz-Jodexnis, Jung, DMS & Cie.

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