Die FNZ Bank informiert Sie über Termine zur Jahresendverarbeitung 2025 und gibt einen Ausblick auf den bevorstehenden Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuerbescheinigung an die Kunden in 2026.
Depoteröffnungsanträge – Termin für garantierte Eröffnung noch in 2025
Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2025 bearbeitet. Für alle bis zum 12. Dezember 2025 eingehenden Anträge (Posteingang bei FNZ Bank) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2025 gewährleistet. Für Anträge per API gilt der 18. Dezember 2025.
Freistellungsaufträge – Termine für garantierte Bearbeitung noch in 2025
Freistellungsaufträge müssen unbedingt rechtzeitig bei der FNZ Bank eingehen, um noch für 2025 steuerlich wirksam zu werden. Für alle bis zum 16. Dezember 2025 (Posteingang bei FNZ Bank) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2025 gewährleistet.
Übrigens: Den Freistellungsauftrag kann Ihr Kunde auch direkt über seinen Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern. Zu der Änderung gelangt der Kunde über „Meine Daten“-> „Freistellungsauftrag“-> „Freistellungsauftrag ändern“.
Termine Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung
Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2025 erfolgt im Online-Postkorb des Kunden:
- Jahresdepotauszug -> voraussichtlich bis Mitte Januar 2026
- Jahressteuerbescheinigung -> voraussichtlich bis April 2026
Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2025 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.
Informationen zur Vorabpauschale
Zum Jahresbeginn 2026 wird die FNZ Bank voraussichtlich in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß der AGB verbuchen.
Sollte dies oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2025 hatte. Die dafür benötigten Informationen werden in der 2. Kalenderwoche 2026 an FNZ Bank gemeldet.
Eine Vorabpauschale ist nicht zu berücksichtigen, wenn der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen), noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen) und eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)
Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.
Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Auch bei verpfändeten Depots und Managed Depots erfolgt ein Stückeverkauf.
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2025 wurde auf 2,53 % festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,77 %.
Depotüberträge an Drittinstitute/interne Depotüberträge
Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis einschließlich 29. Dezember 2025 in die entsprechenden Kundendepots eingebucht.
Bei Depoteinzügen, die der FNZ Bank aktuell vorliegen, kann davon ausgegangen werden (unter Voraussetzung, dass alle relevanten Formulare vollständig vorliegen und es sich um keine ausländische Lagerstelle handelt), dass eine Einbuchung der Bestände in die entsprechenden Kundendepots noch im Jahr 2025 erfolgt. Bei Depoteinzügen, die ab KW50 eingereicht werden, besteht die Gefahr, dass diese über den Jahreswechsel andauern und der Bestand weder in dem Depot bei der abgebenden noch bei der aufnehmenden Bank verbucht ist und die steuerliche Zuordnung zu einem der Kalenderjahre erschwert wird.
Depotüberträge an Drittinstitute (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 12. Dezember 2025 eingegangen sind. Bei später eingehende kann eine vollumfängliche Abwicklung im Jahr 2025 nicht garantiert werden.
Interne Depotüberträge (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 17. Dezember 2025 eingegangen sind.