Ab dem 14.12.2025 passt die FNZ Bank ihre Depoteröffnungsunterlagen und Vermittlervollmachten aufgrund der seit November 2024 gestarteten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren und gilt somit für Firmendepotinhaber oder bei Vermittlervollmachten für auf Firmen lautende Vollmachtnehmer.
Die aktuellen Versionen finden Sie ab dem 14.12.2025 in gewohnter Weise über den Formularshop im Partner Portal. Partnerspezifische Depoteröffnungsunterlagen bzw. offene Formularversionen werden Ihnen, sofern vereinbart, per E-Mail zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Depoteröffnungen und Vermittlervollmachten der älteren Version nur bis zum 31.03.2026 (Posteingang FNZ Bank) akzeptiert werden können.
Folgende wesentliche Änderungen wurde vorgenommen: Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (Beispiel aus dem Business Depotantrag).

Die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer ist für juristische Personen, wie GmbH, AG, GmbH & Co. KG, usw. relevant. Die Ausgabe der W-IdNr. durch das BZSt erfolgt schrittweise an die Wirtschaftsunternehmen seit November 2024. Gegenwärtig ist die Angabe freiwillig, allerdings wird die verpflichtende Einführung für das Jahr 2026 erwartet.
Die W-IdNr. sieht wie folgt aus: DE123456789-00001