Die wichtigste Voraussetzung: Die zu versichernde Person hat in den letzten zwei Jahren eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft erfolgreich abgeschlossen.

  • Der Todesfallschutz beträgt maximal 300.000 Euro einschließlich Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren.
  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre.
  • Es wurden keine Leistungsansprüche für die bestehende Versicherung gestellt.
  • Der Vertrag wurde zu normalen Bedingungen (ohne Zuschläge oder Ausschlüsse) angenommen und besteht noch beitragspflichtig fort.
  • Es wurden keine Anträge für eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten zwei Jahren abgelehnt oder zurückgestellt.

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