JDC-Leistungsservice – so kommt Dein Kunde zu seinem Recht

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Wenn Du regelmäßig Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten- (Dread-Disease) Versicherungen vermittelst, wirst Du sicher auch mit Leistungsfällen Deiner Kunden zu tun haben. Wie verhältst Du Dich in solchen Fällen? Hilfst Du Deinen Kunden und gehst damit nicht kalkulierbare Risiken ein oder hilfst Du Deinen Kunden nicht und schadest damit Deinem Ruf?

JDC-Leistungsservice für BU-, Schwere-Krankheiten (Dread-Disease)- und Grundfähigkeits-Verträge in Deinem JDC-Bestand

Nutze den JDC-Leistungsservice und verweise Deine Kunden an die professionelle Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Spezialisierte Rechtsanwälte übernehmen die Betreuung Deiner Kunden im Leistungsfall und wir übernehmen dafür die Kosten.

Der Service der Kostenübernahme durch JDC gilt für alle BU-Versicherungsverträge, die ab dem 01.10.2015 und für alle Schwere-Krankheiten (Dread-Disease) und Grundfähigkeits-Versicherungen, die ab dem 01.01.2023 über JDC eingereicht wurden und im Leistungsfall im Bestand sind.

Die Abwicklung ist ganz einfach

Beim Erstkontakt mit der Kanzlei nennst Du oder Dein Kunde Deine Poolpartnernummer bei JDC und das Datum, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Ihr Kunde kann dann den Leistungsservice kostenfrei in Anspruch nehmen.

Durch unseren Service kannst Du Dich wieder ein Stück mehr auf Deinen Vertriebserfolg konzentrieren. Mehr Informationen findest Du in der World of Finance, die du über unser iCRMweb erreichst, im Bereich Versicherungen / Vertriebsunterstützung / Leben / JDC-Leistungsservice.