Gute Neuigkeiten für Sie und Ihre Kunden: Rückwirkend zum 1. Juli 2026 sind alle Verwahrentgelte für Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision und ETFs auf 100 Euro pro Quartal bzw. 400 Euro im Jahr begrenzt.

Die FFB verbessert ihre Depot- und Plattformkonditionen kontinuierlich weiter und schafft zusätzliche Vorteile für die Anlage größerer Vermögen in Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovisionen (Clean Share Classes) sowie ETFs.

Bereits heute profitieren Kunden bei der Investition in ein Portfolio von der Begrenzung des Portfolioentgelts auf maximal 600 Euro pro Jahr bzw. 150 Euro pro Quartal.

Rückwirkend zum 1. Juli 2026 werden jetzt auch die Verwahrentgelte für ETFs und Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision (Clean Share Classes) begrenzt. Pro Quartal werden dann maximal 100 Euro erhoben, das heißt 400 Euro pro Jahr. Bisher galt für diese Anteilsklassen ein Verwahrentgelt von 0,10 % per anno auf den durchschnittlichen Bestand. Eine Obergrenze gab es nicht. Die vorteilhaftere Neuregelung gilt für alle Depots, also für neue ebenso wie für Bestandsdepots.

Mit der Einführung dieses Maximalbetrags stellt die FFB sicher, dass das Verwahrentgelt für Kunden mit hohen Volumina kalkulierbar bleibt und die maximale Belastung klar begrenzt wird.

Wie und wann wird das Verwahrentgelt berechnet?

Am Prozess der Berechnung und Belastung des Verwahrentgelts ändert sich nichts. Wie gewohnt werden die Verwahrentgelte quartalsweise jeweils zum Beginn des neuen Quartals für das vorangegangene Quartal erhoben. Nur die Höhe ändert sich nun. Die neue Obergrenze wird erstmals bei der Berechnung des Verwahrentgelts für das dritte Quartal im Jahr 2026 angewendet.

Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Maximal 100 Euro Verwahrentgelt pro Quartal bzw. 400 Euro pro Kalenderjahr.
  • Ab 01. Juli 2026 – erstmalige Anwendung bei der Berechnung für das dritte Quartal 2026.
  • Gültig für Neu- und Bestandsdepots mit Clean Share Classes und ETFs.
Was bedeutet das für die Beratung?

Besonders Ihre Kunden mit größeren Anlagevolumina profitieren von dieser Regelung, da die Kosten stets gedeckelt bleiben. Das ist ein gutes Argument in der Beratung für weitere Investments in Clean Share Classes und ETFs. Und die neue Regelung hat noch weitere Vorteile für Ihre Kunden:

  • Transparenz
  • Kostenkontrolle
  • Planbarkeit
  • Attraktivität von ETFs und Clean Share Classes

Die neue Obergrenze beim Verwahrentgelt macht die Kosten für Kunden mit höheren Anlagevolumina kalkulierbarer und schafft mehr Transparenz. Für Sie als Beraterin oder Berater ergibt sich daraus ein zusätzliches Argument in der Betreuung insbesondere Ihrer KKunden mit größerem Vermögen.