Manager-Rechtsschutz

D&O vorhanden – Thema Rechtsschutz erledigt?

D&O allein reicht nicht: Hier lohnt sich ein genauerer Blick, warum Manager zusätzlich vom ROLAND Manager-Rechtsschutz profitieren können – und weshalb frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend sein kann.

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D&O und Manager-Rechtsschutz bieten unterschiedliche Schutzebenen und ergänzen sich bei der persönlichen Absicherung von Geschäftsführern und Vorständen.

In der Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organmitgliedern wird leider immer wieder die Aussage getroffen: „Für den Manager besteht doch bereits eine D&O Versicherung – damit ist er rechtlich ausreichend geschützt“.

Diese Behauptung greift zu kurz: D&O-Versicherung und Manager-Rechtsschutz-Versicherung verfolgen unterschiedliche Ziele und setzen an unterschiedlichen Stellen an. Gerade in Situationen, in denen für den Manager frühzeitig anwaltliche Unterstützung erforderlich ist, kann die Vermögensschaden-Rechtschutz-Versicherung eine wichtige Ergänzung zur D&O Deckung darstellen.

ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Der Anstellungsvertrag ist kein Thema für die D&O, sondern für den ROLAND Anstellungsvertrags-Rechtsschutz als Bestandteil der Manager-Rechtsschutz-Versicherung. Die D&O Versicherung ist ihrem Grundcharakter nach eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Pflichtverletzungen in der Organfunktion. Sie schützt damit vor einem anderen Risiko als dem persönlichen Streit über den Bestand oder die Beendigung des Anstellungsverhältnisses.

Hinzu kommt, dass der klassische Arbeitsrechtsschutz aus einer privaten Rechtsschutzversicherung für Organmitglieder bedingungsgemäß nicht greift. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand tätig ist, kann sich daher nicht darauf verlassen, dass sein privater Arbeitsrechtsschutz einen Konflikt mit dem Unternehmen abdeckt.

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz dagegen ist für Organe relevant bei Vergütungen, Bonusansprüchen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder anderen Ansprüchen aus dem persönlichen Dienstleistungs-/Anstellungsvertrag.

Der ROLAND Vermögensschaden-Rechtsschutz

Kommt es zu einem Schadenfall und wird der Manager persönlich mit einem Vermögensschaden konfrontiert, stellt sich neben der Haftungsfrage sehr schnell auch die zweite Frage: Wer bezahlt zeitnah den Anwalt, der den Manager bei der Abwehr des Anspruchs unterstützt?

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz setzt hier unabhängig von der späteren abschließenden Beurteilung des D&O-Versicherungsfalls an. Er übernimmt die Kosten für anwaltliche Interessenwahrnehmung zur Abwehr des geltend gemachten Vermögensschadens und ermöglicht damit eine zeitnahe Beauftragung eines Rechtsanwalts nach der Schadenmeldung. Denn gerade bei Organhaftungsfällen gilt: Wer frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschaltet, kann entscheidende Fehler vermeiden.

Eine zusätzliche Bedeutung erlangt die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung außerdem durch den optionalen Einschluss einer D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz-Versicherung, die die Absicherung einer zusätzlichen Konfliktebene ermöglicht und dem Manager hilft, Interessen beim D&O Versicherer durchzusetzen.

Strafrechtliche Ermittlungen stellen ein weiteres wichtiges Risiko für Manager bzw. Organe dar. Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis können aus unternehmerischen Vorgängen resultieren, ohne dass strafbare Handlungen später festgestellt werden. In diesen Fällen entstehen jedoch trotzdem erhebliche Kosten für die Verteidigung.

ROLAND Universal-Strafrechtsschutz für Manager

Der ROLAND Universal-Strafrechtsschutz für Manager greift sofort nach Vertragsabschluss unabhängig davon, ob auch ein D&O-Haftungsfall besteht. Natürlich gelten dabei auch hier die jeweiligen vertraglichen Ausschlüsse, beispielsweise bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes oder Preisabsprachen oder Ausschreibungsverfahren.

Die entscheidende Botschaft für die Beratung lautet deshalb: Manager-Rechtsschutz und D&O-Versicherungen stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich.

Bei Interesse erfahren Sie bei Ihrem ROLAND Maklerbetreuer, Boris Thorhauer, mehr zu diesem interessanten Thema. Schicken Sie einfach eine kurze Mail an boris.thorhauer@roland-24.de.