
Millionen Arbeitnehmer verschenken leichtfertig Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt zahlen viele Arbeitgeber im Monat bis zu 40 Euro für diese vom Staat geförderte Sparform. Die genaue Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Die VL-Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag bis zum jeweiligen Jahresende. Sind die Voraussetzungen für eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erfüllt, gibt der Staat jährlich noch etwas hinzu.
Beim Investmentsparen fördert der Staat 20 % Deiner jährlichen Sparbeiträge bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro (800 Euro bei Verheirateten). Beim Bausparen beträgt die Förderquote 9 % bzw. maximal 470 Euro (940 Euro). Wenn Du beispielsweise 800 Euro im Jahr vermögenswirksam in einen Fondssparvertrag einzahlst und gleichzeitig einen VL-Bausparvertrag mit 940 Euro im Jahr besparst, erhältst Du vom Staat die maximale Förderung in Höhe von 245 Euro im Jahr. Und diese geförderte Sparform lohnt sich. Auf lange Sicht kannst Du mit geringen Beträgen ein kleines Vermögen aufbauen.
Sollte Dein Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen leisten oder nur einen Teil, kannst Du die Sparraten als Eigenleistung in den VL-Vertrag einzahlen oder entsprechend aufstocken, um von der vollen Arbeitnehmersparzulage zu profitieren.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde die private Vermögensbildung massiv gestärkt
2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Sparform Investmentfonds für Ledige von 20.000 auf 40.000 Euro angehoben, für Verheiratete von 40.000 auf 80.000 Euro. Bei der Sparform Bausparvertrag erhöhten sich die Einkommensgrenzen für Ledige von 17.900 auf ebenfalls 40.000 Euro, für Verheiratete von 35.800 auf 80.000 Euro.
Mit diesen neuen Einkommensgrenzen für beide Sparformen erhöhte sich der Kreis der Berechtigten in Deutschland schlagartig auf fast 14 Millionen Menschen. Es könnte sich also lohnen, wenn Du mit Deinen Kunden einmal über das Thema VL-Leistungen sprichst – zumal sich die Sparförderung des Staates kombinieren lässt.
Vermögenswirksame Leistungen einfach abschließen – verschlankter Beratungsprozess erspart Zeit
Der Abschluss eines VL-Vertrages kann durch die Einbindung einer Kurzberatungsstrecke effizient und mit wenigen Klicks dokumentiert werden. In Abhängigkeit vom ausgewählten Anlageziel werden die Fragestellungen verkürzt, sodass vermögenswirksame Leistungen deutlich einfacher als bisher abgewickelt werden können.
Einladung zur Online-Schulung
Nutze unsere Online-Schulung am 5. September 2025 und lerne den volldigitalen Beratungsprozess kennen.
Termin: Freitag, 5. September 2025, 10:00 Uhr
Dein Referent: Michael Knoll, Produktmanager Investment, Jung, DMS & Cie.