Stabile, planbare und nachhaltige Erträge durch eine Photovoltaik-Direktinvestition

Aktuelles Angebot der KKE ohne Warteliste

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Bild: Kristall-Klar-Energie eG

Für ein erfolgreiches Solar-Investment  muss alles stimmen: Ertrag, Sicherheit, Zuverlässigkeit der Partner, professionelle Betriebsführung der Anlagen, Qualität der Planung, Technik und der verbauten Materialien. Die KKEeG vereint diese Punkte seit vielen Jahren und integriert diese auch in der neuen Ausschreibungsanlage Freifläche in Mecklenburg Vorpommern.

Ein Photovoltaik Direktinvestment verbindet Sicherheit, planbare Einnahmen sowie steuerliche Vorteile und stellt damit eine zukunftsfähige und nachhaltige Sachwertanlage dar. Die Technik ist ausgereift, langlebig und über die Jahre immer günstiger geworden. Der Kunde erwirbt direktes Eigentum an einer Solaranlage und kann durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung hohe sofortige Steuervorteile nutzen.

Das Investment bringt dem Kunden über mehr als 20 Jahre stabile Erträge, basierend auf dem Erneuerbaren Energien Gesetz. Der Betrieb und die Wartung der Anlage wird für den Kunden durchgeführt und er erhält neben der monatlichen Vergütung ein detailliertes Reporting über die Leistung seiner Anlage. Über eine Allgefahren-Versicherung sind alle äußeren Einflüsse abgesichert.

Die KKE bietet Ihren Kunden ein Investment in der neuen Ausschreibungsanlage Freifläche in Mecklenburg Vorpommern an mit 7 Cent voraussichtlichem Ausschreibungswert. Dieser ist bei Zuteilung dann 20 Jahre garantiert.

Die Eckdaten
  • Kaufpreis pro Kaufeinheit 150.000 € – 160.000 €
  • Kaufpreis pro KWp 1.389 € inklusive Pacht für die ersten 20 Jahre
  • Zusätzlich Direktvermarktung, d.h. immer wenn der Marktwert Solar (mtl. ermittelter Strombörsenpreis) höher als die 7 Cent ist, wird dieser für die erzeugten kwh auch vergütet.
Investitionsabzugsbetrag bei Investments in Photovoltaikanlagen

Ihr Kunde hat eine Abfindung erhalten, durch einen Unternehmens-verkauf Veräußerungsgewinne erzielt oder grundsätzlich ein hohes Einkommen und möchte nun seine Steuerlast reduzieren und das am besten auch noch rückwirkend?

Da Solaranlagen aus steuerlicher Sicht als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt werden, fallen Sie unter § 7g EStG. Sie können daher den sog. Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Das heißt 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage können von der Steuer abgesetzt werden. Insbesondere die Tatsache, dass der IAB bereits im Jahr vor der Anschaffung der PV Anlage geltend gemacht werden kann, ist hierbei für den Anleger von entschiedenem Vorteil, da dadurch zusätzliches Eigenkapital für die Solar-Investition frei wird.

Sonderabschreibung

Mit der Sonderabschreibung dürfen weitere 20 % der Investitionssumme im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden. Gemäß § 7g Abs. 5 EStG (i.V. § 7g Abs. 6 EStG) darf diese Sonderabschreibung beliebig über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung der PV Anlage verteilt werden. Die Sonder-Afa stellt daher ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument dar.

Lineare Abschreibung der Solaranlage

Eine Photovoltaikanlage wird zusätzlich noch linear auf 20 Jahre abgeschrieben. Jährlich können damit weitere  5 % Ihres PV Direktinvestments in der Steuer einkommensmindernd geltend gemacht werden. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert, nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrag und Abzug durch die Sonderabschreibung.

Investitionsbeispiel
Investitionshöhe 100.000 Euro
Eigenkapital 30.000 Euro
Finanzierungshöhe 70.000 Euro
IAB-Abschreibung (50% – aus dem Vorjahr) 50.000 Euro
Sonderabschreibung (20% – Anschaffungsjahr) 10.000 Euro
Gesamte steuerliche Abschreibung (einmalig) 60.000 Euro
Lineare Abschreibung in den Folgejahren (20 Jahre) 2.000 Euro
Steuererstattung (einmalig bei 42 % Steuersatz) 25.200 Euro

Es handelt sich dieser Berechnung um eine beispielhafte und unverbindliche Darstellung. Für die steuerliche Betrachtung sollte die Abstimmung immer mit einem Steuerberater erfolgen.

Jeder Investor erhält eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung als Entscheidungsgrundlage. Bei Bedarf ist KKE auch bei der Finanzierung einer Solaranlage behilflich.

PV-Anlagen sind aktuell sehr gefragt und nicht lange auf dem Markt verfügbar – zögern Sie nicht lange.

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an sachwerte@jungdms.de.