SBU Update – jetzt mit Karrieregarantie

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Bild: Hannoversche

Wir freuen uns sehr, Ihnen pünktlich zum Jahresende unsere nochmals verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung vorstellen zu können. Auch nach Einführung der neuen BU im Juli sind wir darauf bedacht, unser Produkt ständig weiter zu verbessern. Daher haben wir unsere BU in den nachfolgenden Punkten noch einmal angepasst.

Alle Verbesserungen auf einen Blick

Karrieregarantie
Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können ihre Berufsunfähigkeitsrente durch die Karrieregarantie weiter anheben. Die Obergrenze der versicherbaren BU-Rente beträgt 72.000 Euro jährlich.

Verbesserte Nachversicherungsgarantien

  • Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien: Die Summe der ereignisabhängigen Nachversicherungen kann nun auch mehr als 100 % der Anfangsrente betragen.
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantien: Die Summe aller sich daraus ergebenden Erhöhungen der jährlichen Rente betragen dabei insgesamt maximal 6.000 Euro. Auch Versicherungsverträge mit einem Zuschlag oder Ausschluss erhalten nun die Möglichkeit zur Nachversicherung.
  • Nachversicherungsgarantie für Azubis und Studierende: Bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann die Jahresrente wie folgt angehoben werden.
    Azubis: auf jährlich 21.000 Euro
    Studierende: auf jährlich 30.000 Euro

Hinweis: Die 60-%-Regelung findet hier keine Anwendung.

Verbesserte Teilzeitklausel
Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit muss uns nicht mehr angezeigt werden. Gut zu wissen: Ist die Teilzeittätigkeit aufgrund der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörige entstanden, verlängert sich die Prüfungsfrist, in der die Berufsunfähigkeit eintritt, auf 60 Monate.

Verbesserte AU-Klausel
Wenn Ihr Kunde Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragte, prüften wir auch, ob möglicherweise Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies prüfen wir nur noch auf Wunsch des Kunden. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden ab sofort von uns nicht mehr angefordert.

Übrigens: Beide Leistungen werden unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate und länger bestanden hat.

Hinweis: Die Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

Vertriebsinfo Hannoversche BU-Bedingungsupdate (PDF)

Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft.

Alle Infos in den aktuellen Hannoversche News

Ihr Ansprechpartner

Marco Winkler
Key Account Management
T: 0511 9565-459
M: 0173 6074397
Marco.Winkler@hannoversche.de