Steuerfreiheit für die Rentenversicherung? Gibt es sie noch?

218
Bild: Nattakorn Maneerat/iStock

Im Jahr 2005 endete die Steuerfreiheit für Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Seitdem greift die Abgeltungsteuer oder, wenn man 12 Jahre durchgehalten hat und 62 Jahre alt ist, das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Dabei sind 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Damit ergibt sich in vielen Fällen ein Vorteil im Vergleich zu einer Direktanlage. Steuern schmälern die Rendite einer Anlage und sollten stets in die Planung mit einbezogen werden. Denn letzten Endes zählt das Nettoergebnis.

Lösung in Sicht

Es gibt jedoch eine gute Nachricht: Mit einem einfachen Konzept können Kunden mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach wie vor steuerfrei fürs Alter vorsorgen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Whole-Life Tarif handelt, der bis ans Lebensende der versicherten Person besteht und im Todesfall das gesamte Guthaben ausgezahlt wird.

Todesfallleistung

Wird die Leistung einer Rentenversicherung aufgrund des Todes der versicherten Person fällig, ist sie einkommensteuerfrei. Ihre Kunden müssen hierfür nicht selbst versterben. Normalerweise ist der Kunde Vertragspartner/ Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter im Erlebensfall. Beim Steuerfrei-Konzept weicht die versicherte Person ab und ist eine deutlich ältere Person. In der Regel wird hierfür ein Elternteil herangezogen. Bei dessen Tod wird die Leistung steuerfrei an den Vertragspartner ausbezahlt. Dabei ist offen, wann die versicherte Person verstirbt, was unabdingbar macht, dass der Vertrag bis ans Lebensende bestehen kann.

Flexibilität bleibt

Seinem Elternteil wünscht man ein langes Leben und die Spekulation auf dessen Tod erscheint unmoralisch. In diesem Fall zahlt sich ein Perspektivwechsel im wahrsten Sinne des Wortes aus: Meist sind Eltern froh, ihren Kindern auf diesem Wege in Zukunft Steuern zu ersparen, und darüber hinaus genießt der Vertragspartner (VN) volle Flexibilität über den Vertrag. Sollte er Geld benötigen, kann er jederzeit über das Guthaben oder Teile davon mit den anfänglich genannten steuerlichen Konsequenzen verfügen. Diese hätte er bei einem gängigen Vertragsabschluss ebenfalls gehabt, so dass sich keine gesonderten Nachteile ergeben.

Beispiel: Ihr Kunde schließt eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 37 Jahren und einem monatlichen Beitrag von 200 Euro ab. Die Wertentwicklung beträgt 6 Prozent p. a., und das Jahreseinkommen zum Ablauf liegt bei 60.000 Euro (unverheiratet, Sparerpauschbetrag verbraucht). Mit Halbeinkünfteverfahren würden nach Steuern ca. 244.000 Euro und mit dem Steuerfrei-Konzept ca. 277.000 Euro zur Verfügung stehen.

Die Zahlen zeigen, dass sich die Rendite der fondsgebundenen Rentenversicherung durch eine einfache Vertragsveränderung stark steigern lässt.

Mehr Informationen zu dem Konzept finden Sie auf der Homepage der Helvetia zum Thema, unter anderem auch ein Berechnungstool, das die unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten beim Sparen vergleicht.

Oder kontaktieren Sie Ihren Helvetia Regionalleiter der HL-Maklerservice GmbH Murat Aykut unter Mobil +49 152 54566237 oder per Mail unter murat.aykut@hl-maklerservice.de