
Jungen Menschen macht es die Hannoversche besonders leicht, ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu erhalten. Kein langes Ausfüllen, egal welche Berufsgruppe und welcher Bildungsstand – es entscheidet nur das Alter. Bis zu 2.000 Euro im Monat (Schüler und Auszubildende bis max. 1.500 Euro) können in allen Tarifen vereinbart werden. Die Rente lässt sich später durch Nachversicherungsgarantien oder Dynamik erhöhen.
Die Gesundheitsfragen
Nur drei Gesundheitsfragen – bezogen auf die letzten drei Jahre (sowohl ambulant als auch stationär) – für alle bis einschließlich 35 Jahre:
- Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als drei Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit)?
- Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt?
Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Leber-/Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie), Diabetes, Asthma, Psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane (z. B. Augen, Ohren, Haut). - Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten eine der folgenden Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?
Ungewollte Gewichtsabnahme; Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislaufstörungen oder Kaltschweißigkeit; Atemnot; Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten); Kopfschmerzen in Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen, regelmäßigem Erbrechen oder Ohnmachtsanfällen; Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung) oder Geschwürbildung; Veränderung der Haut bzw. Leberflecken; Wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache; Wiederkehrende Angstzustände, Panikattacken oder Erschöpfungszustände.
Hinweis: Die Gesundheitsfragen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.