Ihre Firmenkunden haben Mitarbeiter, die mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausscheiden? Dann können Sie eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit anbieten, mit der Ihre Firmenkunden ihre Steuerlast auf den Abfindungsbetrag reduzieren und gleichzeitig eine (weitere) Altersversorgung aufbauen können.

Das Zauberwort heißt „Vervielfältigungsregelung“. Dabei kann ein Teil der Abfindungszahlung steuerlich gefördert in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus einem festen Höchstbetrag, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis bestand (maximal 10 Jahre).

Mehr Informationen