• Privatinsolvenzen: 96.231 Anmeldungen in 2022
  • Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023 gestiegen
  • bAV grundsätzlich auch bei Lohnpfändung möglich

In den Jahren 2021 und 2022 sind die Privatinsolvenzen wieder deutlich auf das Durchschnittsniveau vor der Corona-Pandemie gestiegen. Allein in 2022 haben in Deutschland 96.231 Privatpersonen das vereinfachte Insolvenzverfahren zur Abwicklung ihrer Zahlungsunfähigkeit angemeldet.

Oft stellt sich in diesem Kontext die Frage, welche Auswirkungen sich auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ergeben. Kann der Arbeitnehmende seine bestehende Entgeltumwandung fortsetzen, oder auch nach Beginn einer Lohnpfändung eine Entgeltumwandlung neu einrichten?

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