Bis 2036 gehen ein Drittel der aktuell Beschäftigten in Rente. Damit wird es die nächsten Jahre für AG-Kunden noch schwieriger, offene Stellen wieder zu besetzen und auch bestehende Mitarbeiter zu binden. Der Reserve an teilzeitbeschäftigten Frauen bekommt damit eine große Bedeutung für Arbeitgeber. Wie kann hier die bAV helfen, bei dieser Klientel die Arbeitgeber-Attraktivität zu erhöhen? Der §100 EStG bietet hier tolle Möglichkeiten.

Außerdem finden Sie unter folgendem Lin die Komplettausgabe des Durchblicks von Pfefferminzia mit 80-Seiten Hintergrundwissen, Beratungs- und Vertriebsimplulsen zum Thema „Frauen und Finanzen“.

Frauen, ran ans Geld (E-Book)