Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen zum 01.01.2024

Über die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung hatten wir bereits im September 2023 an dieser Stelle berichtet.

Beitragssatz bleibt stabil

Eine gute Nachricht zum neuen Jahr: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch in 2024 stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.

Höherer Besteuerungsanteil für Rentenneuzugänge

Für Neurentner steigt 2024 der Besteuerungsanteil der Rente von 83 Prozent auf 84 Prozent. Da für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung das sogenannte Kohortenprinzip gilt, bleibt der Besteuerungsanteil für Bestandsrenten unverändert und richtet sich weiterhin nach dem Kalenderjahr der ersten Rentenzahlung.

Hinweis: Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll der steuerpflichtige Rentenanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Jahr erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diesen Beitrag aber noch nicht abgeschlossen.

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