Verringerte Vorsorgeaktivitäten von Arbeitnehmern

Seit 2017 untersucht Deloitte die Einstellung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zum Thema bAV. Die Erkenntnisse der diesjährigen Studie verdeutlichen abermals den Einfluss der gegenwertigen Herausforderungen auf die Sicht der bAV. Dabei spielt die Inflation eine besonders große Rolle.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
  • Weniger Beitragszahlungen in die bAV trotz steigendem Stellenwert.
  • Ältere Personen mit geringem Einkommen (unterdurchschnittlich) und in kleinen Unternehmen sorgen am wenigsten vor.
  • Das größte Hemmnis für die bAV bleibt ein fehlendes oder nicht wahrgenommenes Angebot.
  • Laut Studie erwarten 52 % der Befragten deutliche oder dramatische Einbußen in ihrer Altersvorsorge aufgrund der gestiegenen Inflation.
  • 37 % der Befragten betrachten die bAV nun als wichtiger als im Vorjahr, während 10 % weniger Beiträge einzahlen.
  • Finanzielle Gründe sind nicht der Hauptgrund für die geringe Teilnahme an der Entgeltumwandlung; stattdessen bieten 45 % der Arbeitgeber keine bAV an.
  • Die Größe des Arbeitgebers als Einflussfaktor: Die Ergebnisse zeigen, dass die Vorsorge bei kleinen Unternehmen schwächer ausgeprägt ist (Entgeltumwandlungsquote von 23 %) im Vergleich zu großen Unternehmen (52 %).
Das Jahr 2024 dürfte auch für die bAV wieder ein spannendes Jahr werden:
  • Dem Vernehmen nach plant der Gesetzgeber einige Ergebnisse des Fachdialogs bAV, der in diesem Jahr unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stattfand, in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen. Gerechnet wird unter anderem mit Änderungen bei Sozialpartnermodellen und dem Geringverdienerförderbetrag (§ 100EStG) – die Finanzierbarkeit vorausgesetzt.
  • Die gestiegenen Zinsen werden die Bilanzen von Unternehmen im Hinblick auf ihre Pensionsrückstellungen weiter entlasten.
  • Viele Versicherer erhöhen die Überschussdeklarationen für kapitalbildende Versicherungen
  • Eine Erhöhung des Garantiezins bei Lebens- und Rentenversicherungen zeichnet sich ab, die in 2024 technisch umgesetzt werden müsste, damit sie für Neuabschlüsse ab 2025 angewendet werden kann
  • Neue Produkte – wie fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen für Unterstützungskassen – werden das Produktangebot in der bAV bereichern
  • Und viele weitere Dinge, von denen wir einige heute vielleicht noch gar nicht ahnen…