Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2026 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer erweiterten sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Förderung der bAV.
Diese Werte sind vorläufig, da sie vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt noch von der Bundesregierung beschlossen werden müssen. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es zu Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf kommt.
Anzumerken ist, dass es entgegen den Erwartungen 2026 nicht zu einer Dynamisierung der Förderung im Rahmen des § 100 EStG (Niedrigverdienerförderung) kommt, sondern erst zum 1.1.2027. bAVheute hat darüber bereits berichtet.
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