Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die auch Ihre Kunden betrifft: die Verification of Payee (VoP) – auf Deutsch: Empfängerüberprüfung.
Künftig wird bei jeder SEPA-Überweisung geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Fehlüberweisungen oder Betrugsversuche zu vermeiden.
Was bedeutet das für Ihre Kunden?
- Vor dem Absenden einer Überweisung wird ein Abgleich durchgeführt.
- Kunden erhalten sofort eine Rückmeldung, ob Name und IBAN übereinstimmen („Match“), nur geringfügig abweichen („Close Match“) oder gar nicht zusammenpassen („No Match“).
- Wichtig ist, dass Empfängernamen vollständig und korrekt angegeben werden – insbesondere bei Firmenkonten.
Wichtig für Sie als Vermittler
Derzeit müssen Sie nichts aktiv ändern. Entscheidend ist nur, dass Sie Ihre Kunden rechtzeitig auf die neuen Anforderungen hinweisen. Im Alltag bedeutet das vor allem:
- Offiziellen Namen des Empfängers verwenden, wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist.
- Bei Firmen: die exakte Schreibweise aus dem Handelsregister, inklusive Zusätzen wie „GmbH“, „& Co. KG“ usw.
- Tippfehler oder Abkürzungen vermeiden.
- Für Depotkunden: keine zusätzlichen Schritte erforderlich – nur künftig die von MorgenFund in den Unterlagen mitgeteilte korrekte Bezeichnung des Depotkontos verwenden.
Damit Sie auf Fragen Ihrer Kunden optimal vorbereitet sind, hat MorgenFund eine FAQ mit allen wichtigen Details für Sie zusammengestellt:
Bitte machen Sie insbesondere Ihre Offline-Kunden rechtzeitig auf diese Änderung aufmerksam, damit Überweisungen auch künftig reibungslos funktionieren. Die Online-Kunden informiert MorgenFund bereits über ein Banner im Online-Banking.