Im Rahmen des Jahresendversands stellt MorgenFund den gemeinsamen Kunden die relevanten steuerlichen und depotbezogenen Unterlagen zur Verfügung.

Diese Dokumente und Informationen sind bei der Depotführung in Deutschland für 2025 enthalten:

  • Jahresdepotauszug
  • Jahressteuerbescheinigung
  • Ex-post Kosteninformation
  • Verlustbescheinigung (sofern beantragt)
  • Bei einem MorgenFund Depot mit einem Wertpapiersparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie Informationen zu den Daten, welche elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden im Anschreiben

Der Versand startet voraussichtlich ab dem 16.03.2026 und wird bis Ende März/Anfang April abgeschlossen sein.

Diese Dokumente und Informationen sind bei der Depotführung in Luxemburg für 2025 enthalten:

  • Jahresdepotauszug
  • Erträgnisaufstellung (für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger)
  • Ex-post Kosteninformation

Der Versand startet voraussichtlich ab dem 11.05.2026 und wird bis Ende Mai abgeschlossen sein. Die Dokumente werden für beide Lagerstellen elektronisch in der Online-Postbox bereitgestellt oder postalisch zugesendet.

Zur Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine gesetzlich geregelte Mindestbesteuerung für Investmentfonds gemäß Investmentsteuergesetz. Sie ist eine vorgreifende Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen eines Investmentfonds. Wichtige Eckpunkte sind:

  • Berechnung auf Basis des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Basiszinses (für die Vorabpauschale 2026 zu berücksichtigender Basiszinssatz: 2,53 %).
  • Besteuerung erfolgt automatisch über das Depot. Freistellungsaufträge, Verlustvorträge oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung werden dabei berücksichtigt.
  • Besteht weiterhin eine Steuerschuld veräußern wir Fondsanteile anhand unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abschnitt 11 Ziffer 4.
  • Können keine Fondsanteile zum Ausgleich der Steuerschuld veräußert werden, wird der Kunde angeschrieben und gebeten, den offenen Betrag zu überweisen.
  • Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist MorgenFund gesetzlich dazu verpflichtet, das Finanzamt zu informieren, welches die Vorabpauschale dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung entsprechend berücksichtigen wird.
  • Im Rahmen einer späteren Veräußerung wird die Vorabpauschale angerechnet.

Die Kalkulation der Vorabpauschale erfolgt in diesem Jahr ab Ende März. Kunden erhalten nach Veräußerung der Fondsanteile zur Erlösung der auf die Vorabpauschale entfallende Kapitalertragsteuer ab Ende April eine entsprechende Depotabrechnung.

Weitere Informationen, Musterdokumente und Bespielrechnungen finden Sie hier:

Bei Fragen rund um diesen Newsletter ist MorgenFund gerne für Sie da.
Sie erreichen den Sales Support unter der 069/566080-040 oder unter
partnerservice.de@morgenfund.com.