Die PKV-Leistungsausgaben sind im ersten Halbjahr 2025 erneut stark angestiegen. Für diesen Zeitraum meldet auch der PKV-Verband deutliche Mehrkosten in zentralen Versorgungsbereichen: Die Kosten in der ambulanten Versorgung wuchsen um 7,5 % auf 9,26 Milliarden Euro. Auch im zahnmedizinischen Bereich legten die Ausgaben zu – um 6,82 % auf 2,94 Milliarden Euro.

Steigende Leistungsausgaben machen leider auch vor der uniVersa Krankenversicherung a.G. nicht Halt. Durch die differenzierte Betrachtung aller Beobachtungseinheiten (Erwachsene, Kinder und ggf. Jugendliche je Tarif/Tarifstufe) ergeben sich in den einzelnen Bereichen unterschiedliche Entwicklungen.

Beitragsgarantien: Bereits im uniVersa-Newsletter vom 21.03.2025 wurden Sie über die Beitragsgarantie im Tarif uni-Top|Privat 300 informiert. Daneben bleibt auch der existenzsichernde und deshalb so wichtige Bereich der „Krankentagegeldversicherung“ sowie die Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex ebenfalls erfreulicherweise beitragsstabil. Auch für die leistungsstarken Tarifkombinationen für Beamtenanwärter und Referendare uni-BA|Kompakt 2 und uni-BA|Kompakt 3 mit dem Beihilfeergänzungstarif uni-BZA plus wird es bis 31.12.2026 keine Beitragsanpassung geben.

Beitragsveränderungen: Der Bereich der „Krankheitskostenvollversicherung“ ist darüber hinaus überwiegend von Beitragserhöhungen betroffen. Im Bereich „Spezielle Versicherungen & Zusatzkrankenversicherung“ hingegen können die Beiträge für fast alle Beobachtungseinheiten stabil gehalten oder sogar gesenkt werden. Eine Gesamtübersicht zu allen Unisex-Tarifen/Unisex-Tarifstufen mit und ohne Anpassungsbedarf erhalten Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um Unisex-Tarife/Unisex-Tarifstufen handelt. Eine Übertragung des hierfür erforderlichen Anpassungsbedarfs auf entsprechende Bisex-Tarife/Bisex-Tarifstufen ist nicht möglich.

Rechnungsgrundlagen aktualisiert: In allen von einer Beitragsanpassung betroffenen Tarifen/Tarifstufen wurde die neue Sterbetafel PKV 2026 bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.

Keine Erhöhung der Selbstbeteiligung: Die uniVersa Krankenversicherung a.G. führt auch in diesem Jahr im gesamten Tarifwerk keine Erhöhung der Selbstbeteiligungen durch.

Pflegepflichtversicherung: Für beide Tarifstufen – PVB und PVN – findet eine Überprüfung der Rechnungsgrundlagen statt. Sobald die endgültigen Beiträge vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Versicherungsbeginn im Jahr 2026: Die Neugeschäftsbeiträge gelten ab 9.9.2025 für Versicherungsbeginne ab 1.1.2026. Annahmeerklärungen für bereits vorliegende annahmefähige Anträge mit beantragtem Versicherungsbeginn im Jahr 2026 und „alten“ Beiträgen werden mit folgender Abweichung nach § 5 VVG angenommen: „Die Beiträge haben sich geändert. Die Anpassung der Beiträge ist von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt. Es ergibt sich ein neuer monatlicher Beitrag in Höhe von XXX,XX Euro.“

Versicherungsbeginn im Jahr 2025: Für alle Neuanträge mit Versicherungsbeginn im Jahr 2025 gelten die für das Kalenderjahr 2025 bekannten Neugeschäftsbeiträge. Die mit Versicherungsbeginn im Jahr 2025 abgeschlossenen Verträge nehmen anschließend an der Beitragsanpassung für Bestandskunden zum 01.01.2026 teil.

Bitte weisen Sie daher ab sofort alle Antragsteller mit Versicherungsbeginn im Jahr 2025 auf die Beitragsanpassung per 1.1.2026 hin und ergänzen Sie den Antrag um folgenden Vermerk: „Über die Beitragsanpassung zum 1.1.2026 wurde ich informiert.“ Diese Versicherungsnehmer erhalten zuerst einen Versicherungsschein mit den für die Zeit vom Versicherungsbeginn bis 31.12.2025 gültigen Neugeschäftsbeiträgen. Ende November folgt dann aufgrund der Beitragsanpassung zum 1.1.2026 ein Nachtrag zum Versicherungsschein.

Angebots- und Beratungssoftware UWE-KV-online

UWE-KV-online steht ab Dienstag, 9.9.2025, mit allen erforderlichen Aktualisierungen aufgrund der sich für das Neugeschäft mit Versicherungsbeginnen ab 1.1.2026 ändernden Unisex-Beiträgen zur Verfügung. UWE-KV-online ermittelt Ihnen automatisch die in Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsbeginn jeweils gültigen Beiträge und VVG-relevanten Informationen.

Bestandsanpassungen: Zum Anpassungsbedarf im Bestand erhalten Sie ab Mitte November ausführliche Informationen. Erst zu diesem Termin steht aufgrund der derzeit noch offenen Höhe unserer Überschussmittel, welche zur Begrenzung der Beitragsanpassung für Bestandskunden zum Tragen kommen, der konkrete Anpassungsbedarf für unsere Tarife/Tarifstufen – Bisex & Unisex – fest.

Gesamtübersicht zu allen Unisex-Tarifen/Unisex-Tarifstufen mit und ohne Anpassungsbedarf