Zum 1.1.2026 passt die Concordia ihre Annahmerichtlinien für das Produkt ZAHN SORGLOS und ihre Pflegetagegeldtarife an. Anträge auf Zahnzusatzversicherung von Personen mit mehr als zwei fehlenden, nicht ersetzten Naturzähnen werden geprüft, wenn an die Concordia im Rahmen der Antragstellung das zahnärztliche Zeugnis (KV616) auf Kosten des Antragstellers eingereicht wird.

Bei Beantragung von ZAHN SORGLOS (Tarife ZT, ZB und ZAHN PLUS) gilt für die ersten zwei fehlenden, nicht ersetzten Naturzähne ein Risikozuschlag in Höhe von je 6,00 Euro im Tarif ZT und ein Risikozuschlag in Höhe von je 3,00 Euro im Tarif ZAHN PLUS als vereinbart. Für den dritten und vierten fehlenden, nicht ersetzten Naturzahn gilt ein Risikozuschlag in Höhe von je 12,00 Euro im Tarif ZT und ein Risikozuschlag in Höhe von je 6,00 Euro im Tarif ZAHN PLUS als vereinbart.

Bei Beantragung des Tarifs ZT ohne den Tarif ZAHN PLUS gilt für die ersten zwei fehlenden, nicht ersetzten Naturzähne ein Risikozuschlag in Höhe von je 4,00 Euro im Tarif ZT als vereinbart. Für den dritten und vierten fehlenden, nicht ersetzten Naturzahn gilt ein Risikozuschlag in Höhe von je 8,00 Euro im Tarif ZT als vereinbart.

Bei Beantragung des Tarifs ZT ohne den Tarif ZAHN PLUS gilt für jeden ersetzten bzw. überkronten Naturzahn ab dem vierten Zahn ein Risikozuschlag in Höhe von 4,00 Euro als vereinbart.

Bei Beantragung der Tarife ZT und ZB (ohne ZAHN PLUS) kann Concordia ab einem errechneten Risikozuschlag in Höhe von 30,00 Euro keinen Versicherungsschutz anbieten.

Pflegetagegeldversicherung

Um das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu minimieren, prüft die Concordia Anträge auf Pflegetagegeldversicherung für Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, nur gegen Vorlage des ärztlichen Zeugnisses KV615. Die Kosten für das ärztliche Zeugnis übernimmt die Concordia unter der Voraussetzung, dass der Vertrag rechtswirksam zustande kommt.