Die wichtigste Voraussetzung: Die zu versichernde Person hat in den letzten zwei Jahren eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft erfolgreich abgeschlossen.
Der Todesfallschutz beträgt maximal 300.000 Euro einschließlich Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren.
Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre.
Es wurden keine Leistungsansprüche für die bestehende Versicherung gestellt.
Der Vertrag wurde zu normalen Bedingungen (ohne Zuschläge oder Ausschlüsse) angenommen und besteht noch beitragspflichtig fort.
Es wurden keine Anträge für eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten zwei Jahren abgelehnt oder zurückgestellt.
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