Die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche sichert jeden Ihrer Kunden ab, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel keine Option ist, die aber ihre körperlichen Fähigkeiten absichern möchten.
Dazu gehören Handwerker und Bauarbeiter ebenso wie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Aber auch für Personen in hoch spezialisierten Berufen (z.B. Chirurgen oder Berufsmusiker) ist die Grundfähigkeitsversicherung interessant. Die Hannoversche kann Ihren Kunden genau die Fähigkeiten absichern, die besonders wichtig sind – und eine monatliche Rente vereinbaren, die den gewohnten Lebensstandard für die Zukunft absichert.
Starke Leistungen im Überblick
Die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung besteht aus zwei leistungsstarken Tarifen: Basis und Premium. Der Basis-Tarif leistet bei Verlust von 18 elementaren Grundfähigkeiten. Im Premium-Tarif sind weitere sechs Grundfähigkeiten versichert. Darüber hinaus bietet die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche sinnvolle zusätzliche Bausteine. Mit diesen leistet die Grundfähigkeitsversicherung auch bei weiteren Ereignissen.
Die Zusatzbausteine
- Bauhandwerk (Einzigartig am Markt): Wichtiger Zusatz-Schutz für alle, die in Beruf oder Freizeit körperlich tätig sind: Fähigkeiten wie eine vornübergebeugte Haltung, das Schieben einer Schubkarre und die Arbeit auf Knien sind versichert.
- Psyche: Umfangreich abgesichert bei psychischen Erkrankungen, Konzentrationsverlust und Erschöpfungszustand oder bei Trauer um den Tod einer nahestehenden Person.
- Schwere Erkrankungen: Zusätzliche Leistung bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder eingeschränkter Herz- oder Lungenfunktion und Absicherung schwerer Erkrankungen des (Adoptiv-) Kindes.
- Arbeitsunfähigkeit: Monatliche Rentenzahlung bis zu 24 Monate bei Arbeitsunfähigkeit von ununterbrochen mindestens sechs Monaten oder drei Monaten mit weiteren drei Monaten Prognose.
Leistungen für maximale Flexibilität und Sicherheit
- Kostenfreie Wechseloption in die BU: Bei Abschluss bis 26 Jahre kann der Vertrag bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine BU umgetauscht werden.
- Unterstützung im Leistungsfall: Sollte die Hannoversche einen Leistungsfall ablehnen, kann diese Entscheidung durch eine neutrale Stelle, z. B. den Verbraucherschutz oder einen Versicherungsberater, mit Kostenbeteiligung durch die Hannoversche überprüft werden.