Die Basisrente bleibt auch im Jahr 2026 ein zentraler Baustein der Altersvorsorge – und es gibt erfreuliche Neuerungen. Die steuerlichen Höchstbeträge wurden angehoben. Das bedeutet einen Vorteil in der Beratung durch einen höheren Förderrahmen.

  • Singles: von 29.344 Euro auf 30.826 Euro
  • Zusammenveranlagte: von 58.688 Euro auf 61.652 Euro

Damit gilt: Mehr steuerliche Vorteile für die Basisrente und auch für den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) – ein starkes Argument für eine zukunftssichere Absicherung.

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