Der BFH hat entscheiden, dass die Prüfung der Probezeit beim Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) entfallen kann, wenn es sich um eine durch Entgeltumwandlung finanzierte beitragsorientierte Leistungszusage handelt.

Grundsatzurteil: Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage entweder unmittelbar von der GmbH (Direktzusage) oder über eine Unterstützungskasse, sind im Rahmen des hypothetischen Fremdvergleichs zur Prüfung der betrieblichen Veranlassung unter anderem zwei Voraussetzungen zu prüfen:

  • die Erdienbarkeit und
  • die (personen- wie unternehmensbezogene) Probezeit

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