Mussten Sie in der Akquise und Beratung schon einmal eine Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zurückstellen, weil Probe- oder Wartezeiten (noch) nicht erfüllt waren? Besonders bei Start-Ups, jungen GmbHs oder neuen GGFs waren Probe- und Wartezeiten in der Vergangenheit oft ein Hindernis.
Ein vor kurzem veröffentlichtes BFH-Urteil (I R 50/22 vom 19.11.2025) schafft nun Klarheit: Versorgungszusagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Probe- und Wartezeiten steuerlich anerkannt werden, wenn sie vollständig über Entgeltumwandlung finanziert sind.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Versorgungszusagen ohne Probe- und Wartezeiten bei reiner Entgeltumwandlung möglich
Hohe Versorgungsleistungen realisierbar, z. B. auch durch Kombination von Direktversicherung und Unterstützungskasse
Früher verworfene GGF-Fälle können gezielt neu angesprochen werden
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