Seit dem 16. März 2026 gelten neue Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Hannoversche, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen abgestimmt sind. Bislang mussten Selbstständige im Leistungsfall nicht nur ihre Berufsunfähigkeit nachweisen, sondern auch darlegen, dass eine Umorganisation ihres Unternehmens nicht möglich ist. Die neuen Bedingungen erleichtern diesen Prozess und bieten mehr Rechtssicherheit sowie einen einfacheren Zugang zur Leistung.

Mehr Flexibilität beim Verzicht auf Umorganisation

Bisher mussten Selbstständige bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auf eine Umorganisation ihres Unternehmens verzichten zu können. Dazu gehörten ein akademischer Abschluss sowie der Nachweis, dass mindestens 90 % ihrer Tätigkeiten kaufmännischer oder organisatorischer Natur sind. Diese Kriterien wurden nun modernisiert und praxisnah gestaltet.

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