Zum 01.07.2025 wird die Interlloyd Anpassungen für das Bestands- und Neugeschäft vornehmen. Dies gilt für die Privat- und Gewerbetarife der Haftpflichtversicherung und den Existenz-Schutz.
Soweit sie der Beitragsangleichung unterliegen, erhöhen sich die Bestandsbeträge um 10 % in allen Tariflinien. Der Vorstand der Interlloyd Versicherungs-AG folgt damit den Empfehlungen der unabhängigen Treuhänderberechnung.
Ausnahme ist die PHV Infinitus, hier gilt unsere Beitragsgarantie. Weiterhin ist die BHV mit den Berechnungsgrundlagen Umsatz, Bausumme oder Lohn- und Gehaltssummen von der Anpassung ausgenommen. Im Neugeschäft werden alle Tariflinien um 10 % angepasst.
Interlloyd informiert die Kunden zeitnah, spätestens mit der nächsten Beitragsrechnung ca. sechs Wochen vor der Vertragshauptfälligkeit.
Änderungen im Existenz-Schutz
Im Zuge des Zweiten Pflege-Stärkungsgesetzes (PSG II) haben sich die Einstufungen der Pflegegrade verändert, sodass Kunden mit einer Existenzschutz-Versicherung sehr früh in den Pflegegrad 2 eingestuft werden. Dadurch gibt es bei den Versicherern deutlich mehr Fälle als im Vorfeld erwartet.
Um den steigenden Schadenbedarfen entgegenzuwirken, und damit der Interlloyd Existenz-Schutz weiterhin für Ihre Kunden attraktiv bleibt, wird der Eintrittsfall von Rentenleistungen bei einer Pflegebedürftigkeit wieder an den Pflegegrad 3 gekoppelt. Existenzbedrohte Fälle bleiben weiterhin abgesichert – spätestens bei einer Einstufung von Pflegegrad 2 zu 3.
Langfristig führt diese Maßnahme zu einer besseren Risikosteuerung und einer langfristigen Prämienstabilität.