Mancherorts ist sie Pflicht, manchmal nur für bestimmte Hunderassen und manchmal gar nicht – aber egal ob Vorschrift oder nicht: empfehlenswert ist sie immer. Die Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer Versicherung schütz vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.

„Was soll denn schon passieren? Mein Hund tut doch gar nichts.“ Häufig wird die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter nur am Aggressionspotenzial eines Hundes ausgemacht. Dabei gibt es viele Situationen, die gar nichts damit zu tun haben, ob ein Hund aggressives Verhalten zeigt:

  • Eine Hündin in der Nachbarschaft ist läufig, der eigene Rüde bekommt Frühlingsgefühle und macht sich auf den Weg, sie zu finden. Die Hauptstraße, die er dabei überquert, hält ihn nicht ab – der Schaden, der bei den notwendigen Bremsmanövern entstanden ist, auch nicht. Kfz- und Personen-Schäden sind die kostspielige Folge dieses Ausflugs.
  • Der Hund freut sich riesig darüber, die Nachbarin zu sehen, rennt los über die Straße, hat das kommende Fahrrad aber nicht gesehen. Die Dame auf dem Rad weicht in letzter Sekunde aus, stürzt und verletzt sich. Personen- und Vermögensschäden entstehen.
  • Der süße kleine Junghund ist nur ganz kurz alleine in der Ferienwohnung, Zuhause ist das auch kein Problem. Hier in der fremden Umgebung ist er völlig verunsichert und kaut nervös auf der Ecke des Leder-Sofas. Bis seine Halter zurück sind, hat er sich bis zum Holzkern durchgekaut, das Sofa muss ersetzt werden.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass auch die Halter von sehr friedlichen, fröhlichen Hunden nicht vor Schäden sicher sind – die Highlights in der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer:

  • Versicherungssumme bis 50 Mio.
  • Umfassender Schutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Schon ab 57,48 Euro im Jahr (Tarif Economic)
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen
  • Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung, zum Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten
  • Auch bei Schäden in Fremdhütung
  • Kein Leinen- oder Maulkorbzwang