Nachdem k+m Sie vor Kurzem über die neue, kundenfreundlichere Ausschlussregelung für Glasschäden informiert hat, stellt sie Ihnen heute weitere Leistungsverbesserungen in der Privathaftpflichtversicherung vor. Die folgenden Optimierungen gelten ab sofort in den aktuellen Tariflinien allsafe fortuna 2.0 und fortuna vario:

Manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten in Verbindung mit Kraftfahrzeugen oder Anhängern

Ab sofort mitversichert sind, ab den Tariflinien fine 2.0 und Komfort, Schäden, die Dritten bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Kraftfahrzeugen oder Anhängern zugefügt werden. Schäden an dem jeweils bearbeiteten Kraftfahrzeug oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.

Beispiel: Beim Reinigen eines Pkw mit einem Hochdruckreiniger stoßen Sie versehentlich gegen ein daneben abgestelltes Fahrzeug, das sich im Eigentum eines Dritten befindet. Der hierdurch verursachte Sachschaden ist versichert – nicht jedoch ein Schaden am gereinigten Fahrzeug.

Versicherungsschutz für gemietete E-Scooter

In den Tariflinien perfect 2.0 und Premium besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn ein gemieteter E-Scooter eines gewerblichen Anbieters beschädigt oder zerstört wird. Die Entschädigung erfolgt bis 500  Euro mit einem Selbstbehalt von 150  Euro.

Zur Erinnerung: Neue Formulierung zum Ausschluss von Glasschäden

Die überarbeitete Ausschlussklausel gilt tarifübergreifend auch für Bestands- und Alttarife.

  • Alt: „Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Glas, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können.“
  • Neu: „Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Glas, soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.“

Diese Änderung bringt nicht nur mehr Klarheit, sondern auch Vorteile in der Schadenbearbeitung und Kundenkommunikation. Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gelten ausschließlich die im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbedingungen.