Im Oktober 2024 hatte Sie die Versicherungskammer Bayern über die Gründe informiert, keine Auslandsrisiken mehr über die privaten Kompositprodukte zu zeichnen. Dies galt zunächst nur für das Neugeschäft. Nun informiert Sie die VKB über das entsprechende Vorgehen im Bestandsgeschäft.

Erfahren Sie unter anderem, warum keine Auslandsrisiken mehr im Bestand gehalten werden können, welche Verträge und Kunden betroffen sind und wie reagiert wird, wenn Bestandskunden zukünftig ins Ausland verziehen.

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