Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung, das am 22.03.2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde, hat positive Auswirkungen auf die 1. Schicht der Altersvorsorge. Dazu gehören u.a. die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt.

So werden etwa Renten der 1. Schicht der Altersvorsorge nun erst ab dem Jahr 2058 voll besteuert. Entsprechend steigt der Besteuerungsanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von 0,5 Prozentpunkten (früher 1 Prozentpunkt). Da zudem die Beiträge zu Basis-Renten seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden können, ergibt sich eine beachtliche Nachsteuerrendite

Vertriebsinfo Steuerregeln (PDF)