Vielen Dank, dass Sie die Bestandsübertragung zum 23.12.2025 so engagiert und verlässlich begleitet haben. Die Zahnmedizin hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht: Neue Behandlungsmöglichkeiten, moderne Materialien und digitale Verfahren sorgen dafür, dass Zähne länger gesund bleiben und hochwertige Versorgung heute für viele selbstverständlich ist.
Fortschritt nutzen, Sicherheit bewahren, genau dafür steht die Zahnzusatzversicherung der Bayerischen. Als Hintergrund zur Kostenentwicklung in der Zahnmedizin verweist die Bayerische auf die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und deren GOZ-Analyse 2024 („Umsatzwachstum kommt überwiegend von den GKV-Versicherten“).
Beitragsanpassung ab 1. März 2026
Um die Leistungsqualität der Zahnzusatzversicherung der Bayerischen weiterhin sicherzustellen, wurden die Beiträge für bestimmte Altersgruppen und Tarifstufen neu kalkuliert. Die daraus resultierenden Erhöhungsbeiträge übernimmt die Bayerische vom 01.01. bis 28.02.2026 vollständig, ein höherer Zahlbeitrag entsteht somit erst ab dem 01.03.2026. Betroffen sind 12 von 44 Kohorten:
- Altersgruppe 21–25: Tarife Perfekt, Plus, Mega, Sieger
- Altersgruppe 26–30: Tarife Perfekt, Mega, Sieger
- Altersgruppe 31–35: Tarife Perfekt, Plus, Mega
- Altersgruppen 36–40 und 41–45: Tarif Perfekt
Alle bisherigen und neuen Beiträge je Kohorte finden Sie in der Übersicht.
Einmalige Verschiebung: Alterssprung aufgrund Beitragsanpassung
Der reguläre Alterssprung erfolgt in diesem Jahr einmalig nicht bedingungsgemäß zum 01.02., sondern zum 01.03.2026. Die Erhöhungsbeiträge aufgrund des Alterssprungs übernimmt die Bayerische vom 01.02. bis 28.02.2026 vollständig und bündelt Alterssprung und Beitragsanpassung, damit Kunden, die von beidem betroffen sind, nicht in zwei aufeinander folgenden Monaten jeweils eine Erhöhung erfahren.
Die Verschiebung des Alterssprungs führt zu keiner Benachteiligung für den Kunden; eventuelle Guthaben werden entsprechend in den Folgemonaten verrechnet.
- Geltungsbereich:
Die Anpassung der Alterssprünge betrifft ausschließlich bestehende, ehemalige astra-Verträge in den Zahnzusatz-Tarifen, die im Rahmen der Bestandsübertragung von der Bayerischen übernommen wurden. - Wirksamkeitsdatum:
Sowohl Alterssprung als auch Beitragsanpassung werden zum 01.03.2026 angewendet. Bis einschließlich 28.02.2026 bleiben die bisherigen Alters- und Beitragsstufen unverändert. Kündigungen aufgrund des Alterssprungs werden einmalig sowohl zum 01.02.2026 als auch zum 01.03.2026 akzeptiert. Kündigung aufgrund der Beitragsanpassung wird gemäß der generellen Frist zum 01.03.2026 akzeptiert. - Beitragsauswirkung:
Für alle Bestandsverträge entstehen bis zum 28.02.2026 keine beitragsseitigen Effekte aus dem Alterssprung. Ab dem 01.03.2026 erfolgt die ordnungsgemäße Anpassung des Beitrags gemäß den Tarifbestimmungen.
Die Verschiebung des Alterssprungs dient der Harmonisierung interner Prozesse und hat keine Auswirkungen auf den Leistungsumfang oder die Vertragsbedingungen.
Weitere Schritte der Bayerischen
Am 23. Januar wurden die betroffenen Kunden per E-Mail inkl. aktualisierter Unterlagen (AVB) informiert. Sollte die E-Mail nicht zustellbar sein, erfolgt der Versand per Post.
Mit der Übernahme des Bestands zum 23.12.2025 hat die Bayerische die Grundlage geschaffen, die Zahnzusatzversicherung langfristig stabil und leistungsfähig weiterzuentwickeln. Die Beitragsanpassung ist unabhängig von der Bestandsübernahme und dient ausschließlich dazu, den Schadenbedarf zu decken.
Vertriebs-Partner-Center: Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner im Vertrieb der Bayerischen gerne zur Verfügung unter 089/6787-9233, Mo. bis Do. von 9 bis 17 Uhr, Fr. 9 bis 16 Uhr.