Ferienzeit ist Urlaubszeit

Mit dem neuen ARAG ReiseKrankenschutz sorgenfrei unterwegs

Gerade jetzt zur bevorstehenden Urlaubs- und Ferienzeit bietet sich die ideale Gelegenheit, bestehende Kundenbestände anzusprechen und auf den verbesserten ARAG ReiseKrankenschutz aufmerksam zu machen. Ein kleiner Beitrag – mit großem Schutz für die schönste Zeit des Jahres.

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Mit dem neuen ARAG ReiseKrankenschutz sind Einzelreisende und Familien weltweit bestens abgesichert. (Bild generiert durch Google Gemini)

Ob Städtetrip, Familienurlaub oder Fernreise – medizinische Versorgung im Ausland kann schnell teuer werden. Mit dem neuen ReiseKrankenschutz bietet ARAG Ihren Kunden einen modernen und leistungsstarken Schutz für weltweite Reisen. Die entsprechenden Informationen finden Sie in den Partnerinformation.

Was sich im Vergleich zum bisherigen Produkt ändert

Bisher gab es drei Tarife in der Auslandsreise-Krankenversicherung: RKJ (0 bis 70 Jahre), RKJ70 (ab 70 Jahre) und RKF (Familientarif für Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene/Eltern bis 70 Jahre).

Neu: Der ARAG ReiseKrankenschutz

Die technischen Tarifnamen lauten: RKSE für den Einzeltarif und RKSF für den Familientarif. Künftig wird es nur noch zwei Tarife geben.

Einzelversicherung – RKSE: Gestaffelter Beitrag nach drei Altersgruppen:

  • 0–49 Jahre: 15,00 Euro
  • 50–69 Jahre: 28,00 Euro
  • ab 70 Jahren: 45,00 Euro

Bei jedem Beitragssprung besteht ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn und endet nach einem Jahr.

Aufgrund des zusätzlichen Alterssprungs und zur Vermeidung von Mehraufwänden bei Operationen erfolgen die Alterssprünge künftig automatisch. Die Umstellung in den höheren Beitrag wird technisch dunkelverarbeitet und erfolgt automatisch für den Kunden.

Familienversicherung – RKSF: Eine Familienversicherung lohnt sich bereits ab zwei Erwachsenen und einem Kind.

Ein Alterssprung mit 50 Jahren (maßgeblich ist die älteste Person im Vertrag):

  • 0–49 Jahre: 37,50 Euro
  • 50–69 Jahre: 57,00 Euro

Vergleichbar mit dem bisherigen RKF können Eltern (bis zum Höchstalter von 69 Jahren) gemeinsam mit ihren Kindern (bis 18 Jahre) versichert werden. Wird eine Person im Familientarif 18 oder 70 Jahre alt, erfolgt ein Storno dieser Person aus dem Familientarif. Sie erhält automatisch ein Stornoschreiben mit QR-Code für einen Neuabschluss in der Einzelversicherung.

Günstigerprüfung bleibt bestehen

Auch weiterhin findet in der Auslandsreise-Krankenversicherung eine Günstigerprüfung statt.

Beispiel: Sind zwei Erwachsene und ein Kind im Familientarif versichert und wird das Kind 18 Jahre alt, wird der Vertrag automatisch von der Familienversicherung in zwei Einzelversicherungen umgestellt, sofern dies günstiger ist – bei gleichbleibendem Leistungsumfang (und umgekehrt).

Leistungsverbesserungen auf einen Blick
  • Verlängerte Reisedauer auf 56 Tage
  • Neu in den AVB: Such- und Bergungskosten bis 15.000 Euro sowie zahnprovisorische Maßnahmen nach einem Unfall.

Wichtiger Hinweis: Der Abschluss ist künftig nicht mehr über den Papierantrag, sondern ausschließlich online möglich.