
Die Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung hängt u. a. von der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ab. Der Clou bei Sondereinstufungen: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Kunden deutlich besser eingestuft werden, als es ihre bisherige Fahrpraxis hergibt. Damit sinken die Beiträge direkt. Die KRAVAG bietet dazu attraktive Lösungen:
- Zweitfahrzeuge können bereits ab SF 1 oder SF 3 starten.
- Eine Einstufung des Zweitfahrzeugs wie das Erstfahrzeug ist unter bestimmten Konstellationen für den VN möglich. Auch bis SF 8 ist für den Antragsteller, den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner möglich.
- Junge Fahrer oder Kundenkinder profitieren beim Start unter Umständen von SF 5.
- Die Übernahme einer Sondereinstufung vom Vorversicherer ist auf Antrag und gegen Nachweis möglich.
Ihr Vorteil in der Beratung
Sondereinstufungen schaffen konkrete Anlässe für Beratungsgespräche und helfen dabei, Einsparpotenziale für Kunden aufzudecken. So stärken Sie die Kundenbindung und positionieren sich als kompetenter Ansprechpartner für moderne Mobilitätslösungen.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Sondereinstufung und zeigen Sie Ihren Kunden attraktive Wege zur Beitragsoptimierung auf.















