Noch bis zum 31.07. anmelden – Terminsache § 34f GewO-Prüfbericht für das Jahr 2022

1207
Bild: fabio/Unsplash

Gewerbetreibende im Sinne des § 34f Abs. 1 GewO müssen ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen. Dieser Prüfbericht ist der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des Folgejahres zur Verfügung zu stellen.

Ab sofort können Sie das von JDC abgeschlossene Prüfbericht-Rahmenabkommen mit unserem Partner Dr. Merschmeier + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nutzen und sich für den § 34 f GewO Prüfprozess für das Jahr 2022 anmelden. Die Anmeldung ist noch bis zum 31. Juli möglich.

Hier finden Sie weitere Details zur Prüfungsgesellschaft, deren handelnde Personen unseren Gesamtkonzern schon mehrere Jahre unterstützten.

Alle erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung, u.a. auch die Datenschutzerklärung die uns zum Datenaustausch mit Dr. Merschmeier + Partner GmbH ermächtigt, finden Sie in der Auftragserteilung. Weitere Fragen zur Anmeldung können Sie gerne per E-Mail richten an info@merschmeier-partner.de. Eine ausführliche Beschreibung des Prüfungsprozess finden Sie im Leitfaden.

Downloads