Vorabpauschale – Basiszins steigt für 2023 auf 2,55 Prozent

357
Bild: stevepb/Pixabay

Entscheidend für den Erfolg der Kapitalanlage ist das Ergebnis nach Steuern. Auch wenn die Besteuerung meist durch die inländischen depotführenden Stellen eigenständig abgewickelt wird, sollten Privatanleger die wesentlichen Besonderheiten der Besteuerung von Investmentfonds kennen:

Besteuerung nach Zuflussprinzip

Die Besteuerung des Anlegers folgt grundsätzlich dem Zuflussprinzip – immer dann, wenn der Anleger Geld aus dem Fonds erhält, kommt es zu einer Besteuerung. Zu einem solchen Zufluss kommt es bei Ausschüttungen aus dem Fonds oder bei der Rückgabe bzw. Veräußerung der Fondsanteile.

Besteuerung der Vorabpauschale
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Um die Besteuerung des Anlegers bei thesaurierenden Fonds sicherzustellen, muss auch die sogenannte Vorabpauschale besteuert werden (siehe Erklärvideo). Mit der Vorabpauschale wird ein fiktiver Ertragszufluss unterstellt, der eine jährliche Mindestbesteuerung über die Haltedauer sicherstellen soll. Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich nach einem jährlich neu festgelegten risikolosen Zins. Damit es für den Anleger zu keiner Doppelbesteuerung kommt, wird die Vorabpauschale bei der tatsächlichen Veräußerung vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Steuern auf bestimmte inländische Erträge

Fonds müssen auf bestimmte inländische Erträge – z.B. Dividenden aus deutschen Aktien oder Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien – Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen.

Weitere Regelungen für erworbene Anteile vor 2018 oder 2009

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen in der Besteuerung von Investmentfonds müssen Anleger, die Anteile vor 2018 oder sogar vor 2009 erworben haben, weitere Regelungen beachten.

Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich im Wesentlichen nach dem vom Bundesfinanzministerium festgestellten Basiszins des abgelaufenen Kalenderjahrs. Wegen des jeweils negativen Basiszinses war in den Jahren 2021 und 2022 eine Vorabpauschale von null Prozent festgelegt worden. Das Bundesfinanzministerium hat für das Jahr 2023 einen Basiszins von 2,55 Prozent festgestellt.

Links zum Thema