Vermögenswirksames Sparen wird deutlich attraktiver

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Bild: stevepb/Pixabay

Mit ihrem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt die Regierung auch die private Vermögensbildung massiv. Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage werden mehr als verdoppelt. Damit erhöht sich schlagartig der Kreis der Berechtigten. Ein guter Beratungsansatz für Sie.

Das vermögenswirksame Sparen ist bei vielen Menschen fast in Vergessenheit geraten, weil laut aktuellen Zahlen nur acht Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von der staatlichen Förderung profitieren. Das wird sich ab 2024 schlagartig ändern. Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetz werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitgeber-Sparzulage massiv erhöht. Das ist auch überfällig, denn die bisherigen Grenzen galten seit 1999.

Ab 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Sparform Investmentfonds für Ledige von bisher 20.000 auf 40.000 Euro angehoben, für Verheiratete von bisher 40.000 auf 80.000 Euro angehoben. Bei der Sparform Bausparvertrag erhöhen sich die Einkommensgrenzen für Ledige von bisher 17.900 auf ebenfalls 40.000 Euro, für Verheiratete von bisher 35.800 auf 80.000 Euro.

Mit diesen neuen Einkommensgrenzen für beide Sparformen erhöht sich der Kreis der Berechtigten in Deutschland auf fast 14 Millionen Menschen. Es könnte sich also lohnen, wenn Sie mit Ihren Kunden einmal über das Thema VL-Leistungen sprechen, zumal sich die Sparförderung des Staates kombinieren lässt.

Beim Investmentsparen fördert der Staat 20 Prozent der jährlichen Sparbeitrags bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro (800 Euro bei Verheirateten). Beim Bausparen beträgt die Förderquote 9 Prozent bzw. maximal 470 Euro (940 Euro). Verheiratete, die beispielsweise 800 Euro im Jahr vermögenswirksam in einen Fondssparvertrag einzahlen und gleichzeitig einen VL-Bausparvertrag mit 940 Euro im Jahr besparen, erhalten vom Staat die maximale Förderung in Höhe von 245 Euro im Jahr.

Sollte der Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen leisten oder nur einen Teil, können Ihre Kunden die Sparraten als Eigenleistung in den VL-Vertrag einzahlen lassen oder entsprechend aufstocken, um von der vollen Arbeitnehmersparzulage zu profitieren.

Vermögenswirksame Leistungen einfach abschließen – verschlankter Beratungsprozess erspart Zeit

Der Abschluss eines VL-Vertrages kann durch Einbindung einer Kurzberatungsstrecke effizient und mit wenigen Klicks dokumentiert werden. In Abhängigkeit des ausgewählten Anlageziels werden die Fragestellungen verkürzt, sodass vermögenswirksame Leistungen deutlich einfacher als bisher abgewickelt werden können.

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Termin: Montag, 30. Januar 2024, 10:00 Uhr

Ihr Referent:
Michael Knoll, Produktmanager Investment, Jung, DMS & Cie.

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